Polizeiliche Zusammenarbeit

Typ: Artikel

Das Bundeskriminalamt ist Zentralstelle der deutschen Polizei. In dieser Funktion unterstützt es die Polizeien des Bundes und der Länder bei der Verhütung und Verfolgung von Straftaten mit länderübergreifender, internationaler oder sonst erheblicher Bedeutung (§2 BKAG).

Ermittlungsverfahren im Bereich Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben/Sportwettbetrug werden grundsätzlich von den örtlich zuständigen Polizeidienststellen der Länder geführt.

Das Bundeskriminalamt ist in diesem Phänomenbereich für den nationalen und internationalen polizeilichen Informationsaustausch verantwortlich und nutzt hierzu ein etabliertes nationales und internationales Informationsnetzwerk z.B. durch Einbindung der Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation (IKPO-Interpol) oder Europol als europäische Polizeibehörde (§ 3 BKAG).

Darüber hinaus erfolgt anlassbezogen bei besonderen, sensiblen Sachverhalten die Einbindung der Verbindungsbeamten des Bundeskriminalamtes im Ausland oder der im Bundeskriminalamt ansässigen ausländischen Verbindungsbeamten.

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Neben der nationalen und internationalen Koordinierung der Fälle von Spielmanipulation/Sportwettbetrug reichert das Bundeskriminalamt diese zusätzlich durch eigene Recherchen und Auswertungen an.